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Buß- und Bettag – nur in Sachsen noch ein gesetzlicher Feiertag

Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag, der auf frühere Notzeiten zurückgeht. Angesichts von Notständen und Gefahren wurde häufig ein Buß- und Bettag ausgerufen, um sich auf Gottes Hilfe in der schwierigen Zeit zu besinnen. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurde ein allgemeiner Buß- und Bettag eingeführt. Dies findet stets an einem Mittwoch, vor dem sogenannten Ewigkeitssonntag, statt. Dies ist der letzte Sonntag vor der Adventszeit.

Im Verlauf der Jahre findet der Buß- und Bettag immer in dem Zeitraum vom 16. Bis zum 23. November des jeweiligen Jahres statt. 2016 findet er am 16. November statt, 2017 ist es der 22. November. Der Buß- und Bettag liegt somit immer 11 Tage vor dem ersten Adventssonntag.

Die Bedeutung des Wortes Buße ist im Sinne von der Reue für bisherige Sünden gemeint. Es geht an diesem Tag um die Hinwendung zu Gott und dem Überdenken des bisherigen Lebens.

Buß- und Bettag: kein gesetzlicher Feiertag

Im Jahre 1995 wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft. Diese Maßnahme dient zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Nur noch im Bundesland Sachsen gilt der Tag noch als gesetzlicher Feiertag. Dafür muss hier die Bevölkerung einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten.

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